Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der EU AI Act gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Einige Vorschriften gelten jedoch bereits früher: Kapitel I und II – und damit auch Artikel 4 zur KI-Kompetenz – seit dem 2. Februar 2025. Grundlage ist Artikel 113 der Verordnung (EU) 2024/1689.
Der AI Act richtet sich unter anderem an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Als Betreiber gilt nach Artikel 3 Nr. 4 eine natürliche oder juristische Person, „die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet“. Ausgenommen ist die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung. Unternehmen, die beispielsweise LLMs, Chatbots oder Copilot im Arbeitsalltag einsetzen, können daher grundsätzlich als Betreiber erfasst sein.
Was regelt Artikel 4?
Der ursprüngliche Artikel 4 verlangte, Maßnahmen zu ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass Beschäftigte über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Dabei sollten unter anderem Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der konkrete Einsatzkontext berücksichtigt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde Artikel 4 im Jahr 2026 neu gefasst. Unternehmen müssen nun ohne den abmildernden Zusatz Maßnahmen ergreifen, um „die Entwicklung der KI-Kompetenz“ ihres Personals zu unterstützen. Neu ist auch die ausdrückliche Klarstellung: Es muss kein bestimmtes Kompetenzniveau bei jeder einzelnen Person garantiert werden.
Der AI Act schreibt dabei weder einen bestimmten Kurs noch eine feste Schulungsdauer oder ein Zertifikat vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt vom jeweiligen KI-Einsatz und den betroffenen Personen ab.
Die beiden Gesetzestexte im Detail:
Warum Nachweise trotzdem sinnvoll sind
In Deutschland ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur für die Marktüberwachung zuständig; für bestimmte Bereiche gelten besondere Zuständigkeiten, etwa im Finanzsektor. Dies regelt § 2 KI-MIG. Die Marktüberwachung erfolgt daher nicht über einen pauschalen jährlichen „KI-Schulungscheck“, sondern im Rahmen der gesetzlichen Überwachung und konkreter anlass- sowie risikobezogener Prüfungen.
Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, KI-Kompetenzmaßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sind zwar keine gesetzliche Pflicht, können aber helfen, durchgeführte Maßnahmen nachvollziehbar nachzuweisen. Gleichzeitig sind Schulungen strategisch sinnvoll: Sie helfen Mitarbeitenden, KI-Ergebnisse kritisch zu bewerten, Risiken zu erkennen und KI sicher und produktiv einzusetzen.
Kurz gesagt: Der AI Act verlangt kein Zertifikat – aber Unternehmen sollten zeigen können, dass sie KI-Kompetenz nicht dem Zufall überlassen.
